Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Düdingen, Freiburg und Umgebung gmbh
1. Anmeldung
1.1. Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich oder per Onlineformular und ist verbindlich. Sie gilt als Vertragsabschluss und somit als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.
1.2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Jedoch ist die Teilnahme erst garantiert, wenn die Schwimmschule diese bestätigt hat.
1.3. Die Schwimmschule behält sich das Recht vor: Kurszeiten zu ändern und Klassen zusammenzulegen, Kursorte aus zwingenden technischen Gründen zu ändern, Kurse zu annullieren und das Kursgeld zurückzuerstatten und/oder bei ungenügender Belegung das Kursgeld nach Absprache mit den Teilnehmern zu erhöhen.
2. Zahlungs-, Stornierungsbedingungen und Kursbestätigung
2.1. Die Preise der Kurse richten sich nach den Ausschreibungen auf der Internet-Seite der Schwimmschule.
2.2. Die Option "Annullationskostenversicherung" kann bei der Anmeldung freiwillig gebucht werden. Sie berechtigt, in unterstehenden Fällen (vgl. Ziff. 3.4) verpasste Lektionen rückzuvergüten. Die Schwimmschule empfiehlt, diese Option bei der Anmeldung abzuschliessen.
2.3. Ab dem zweiten im selben Haushalt lebenden Familienmitglied wird ein Familienrabatt von Fr. 20.- gewährt.
2.4. Das Kursgeld muss mittels Einzahlungsscheines oder QR-Rechnung innert 30 Tagen aber spätestens vor der ersten Lektion bezahlt werden. Bei kurzfristiger Anmeldung muss der Zahlungsbeleg bei der ersten Lektion vorgelegt werden.
2.5. Bei einer Anmeldung in einem bereits laufenden Kurs wird das Kursgeld pro Rata temporis in Rechnung gestellt.
2.6. Bei Zahlungsrückstand kann ein Kursteilnehmer aus der Lektion ausgeschlossen werden. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10.- erhoben und die Schwimmschule behält sich das Recht vor, zusätzliche Inkassogebühren und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
2.7. Die Rechnung zusammen mit dem Zahlungsbeleg gilt als Kursbestätigung für die Krankenkasse. Es werden keine zusätzlichen Kursbestätigungen ausgestellt.
3. Kursdauer, Rücktritt und Abwesenheiten
3.1. Die Kurse dauern jeweils vom ausgeschriebenen Anfangsdatum bis zum Schlussdatum.
3.2. Bei der Anmeldung zu einem Kurs verpflichtet sich der Teilnehmer, das Kursgeld für die gesamte Kursdauer zu bezahlen.
3.3. Rücktritte müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Rücktritt nach 30 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen ist das gesamte Kursgeld geschuldet und bereits bezahlte Kursgelder werden nicht rückerstattet.
3.4. Bei Krankheit, Unfall, Komplikationen in der Schwangerschaft oder behördlich angeordneter Quarantäne können Kursteilnehmer mit der Option "Annullationskostenversicherung" das Kursgeld über die ERV, St. Alban-Anlage 56, 4002 Basel zurück fordern (Link). Wir sind Vermittler und die Versicherung besteht zwischen Kunde und Versicherung. Alle Rückvergütungen müssen direkt bei der Versicherung eingefordert werden.
3.5. Lektionen, welche ferienhalber oder aus beruflichen Gründen verpasst werden, werden weder ersetzt noch zurückvergütet. In diesen Fällen ist die Option "Annullationskostenversicherung" unwirksam.
3.6. Privatlektionen, welche nicht mindestens 24 Stunden im Voraus (per Telefon, SMS oder E-Mail an die Kursleitung) abgesagt werden, müssen bezahlt werden.
4. Ausschluss
4.1. Stört ein Teilnehmer den Kurs erheblich, gefährdet er die anderen Teilnehmer oder verletzt er das Reglement des jeweiligen Schwimmbades, so ist die Schwimmschule nach erfolgloser Verwarnung berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Kursteilnehmer aus dem Kurs auszuschliessen. In diesem Fall ist die Option "Annullationskostenversicherung" unwirksam und eine Rückerstattung des Kursgeldes ausgeschlossen.
5. Kursunterbruch ohne Verschulden
5.1. Kann die Schwimmschule ohne Verschulden aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt Kurse nicht oder nicht vollständig durchführen, erhalten die Kunden 70% des Kursgeldes pro Rata der annullierten Lektionen zurück. Die Rückzahlung kann in Form von Gutscheinen oder Banküberweisung veranlasst werden. Der Moment der Rückzahlung kann sich zeitlich verzögern.
6. Versicherung, Haftung und Verschiedenes
6.1. Das Benutzen der Schwimmbäder erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist alleinige Sache der Kursteilnehmer. Es wird empfohlen, sich vor einer sportlichen Betätigung ärztlich untersuchen zu lassen. Die Schwimmschule lehnt jede Haftung für allfällige Beschwerden oder Verletzungen ab, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Kurse auftreten.
6.2. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen.
6.3. Minderjährige stehen bis zum Beginn und am Ende der Kurse unter der Verantwortung ihrer Eltern bzw. Begleitpersonen.
6.4. Mit der Anmeldung und/oder Bezahlung des Kursgeldes bestätigen Kursteilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter, vorliegende AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung gelesen und akzeptiert zu haben.
(Stand Juli 2021)